Vor der Reise zu erledigen

Haftungsausschluß
Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt, jedoch hängt eine Urlaubs-Checkliste, ob es um Versicherungen geht oder um den Inhalt des Kulturbeutels, sehr stark von persönlichen Interessen und Bedürfnissen ab. Die kann ich nicht kennen.

Deshalb gilt: Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität oder Richtigkeit aller Angaben, sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann ich nicht übernehmen!

Wenn Sie feststellen sollten, daß etwas in den nachfolgenden Aufzählungen fehlt, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

  • Reiseversicherungen.
    Empfohlene Versicherungen für einen Urlaub in der EU und darüber hinaus

Erleiden sie im Urlaub einen Unfall, erkranken Sie während Ihres Auslands-Urlaubes, oder wenn Sie Zahnschmerzen haben und dringend zum Zahnarzt müssen, besteht die Gefahr, das Sie auf den Kosten der Behandlung sitzen bleiben. Man kennt das aus vielen Spielfilmen wenn in Kliniken im Ausland die Kreditkarte verlangt wird, denn die deutsche Gesundheitskarte hilft natürlich nicht. In solchen Fällen hilft z.B. eine Auslandskrankenversicherung.

Welche Arten von Reiseversicherungen gibt es überhaupt?

Empfehlung Art der Versicherung Bemerkung
X private Auslands-krankenversicherung Eine Auslandskrankenversicherung ist für Reisende ein Muss und ist unbedingt dem Auslandskrankenschein der gesetzl. Versicherungen vorzuziehen!
Fakten
  • Da die Policen nicht viel kosten, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung für alle gesetzlichen und privat Versicherten, bei einer Reise ins Ausland.
  • Es gibt Tarife für einen klassischen Urlaub, aber auch Tarife für einen längeren Auslandsaufenthalt.
  • Für Familien gibt es Familientarife.
  • Sportler, Kranke, Schwangere und Senioren sollten die Tarifbedingungen (bei Senioren z.B. Höchstaltersgrenze) prüfen!
  • Leistungsumfang prüfen: Wenn ein „medizinisch sinnvoller“ Rücktransport bezahlt wird, ist das besser, als wenn ein „medizinisch notwendiger“ Rücktransport übernommen wird. Die Kosten sollten nicht begrenzt sein, und bestimmte Krankheiten nicht ausgeschlossen werden!
  • Es gibt zwar Abkommen zur Nutzung der Deutschen Gesundheitskarte in Ländern der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), doch das nutzt nicht viel, denn meistens übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten nur teilweise oder gar nicht. Wenn die gesetzliche Kasse etwas erstattet, dann maximal das, was bei einer inländischen Behandlung angefallen wäre. Ist die Behandlung im Ausland billiger, wird der Satz erstattet. Bei Urlaub in einem Land ohne Abkommen, trägt die gesetzl. Versicherung gar nichts.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernommen nie Rücktransporte
  • Um vorgestreckte Kosten nachträglich erstattet zu bekommen, kann extrem kompliziert sein.
  • Das Alles ist bei einer Auslandsreisekrankenversicherung deutlich unkomplizierter.
Für privat Versicherte sind die Leistungen nicht besser. Da auch privat Versicherte nicht voll umfänglich und automatisch geschützt sind, empfiehlt sich auch für privat Versicherte eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung Der Versicherungsumfang für Auslandsreisen hängt natürlich immer auch vom jeweiligen Vertrag ab. Deshalb sollten Sie, wenn Sie privat versichert sind, unbedingt die Versicherungsbedingungen prüfen. Sie sollten prüfen, ob der Schutz für die Reisezeit und das Reiseziel gewährleistet sind. Deshalb kann es auch für privat Krankenversicherte durchaus sinnvoll sein, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Folgende Behandlungen sollte die Reisekrankenversicherung übernehmen, die die gesetzlichen, bzw. die privaten Versicherungen nicht bezahlen:
  • Ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
  • Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz und manchmal provisorischer Zahnersatz
  • Erstmals notwendige Hilfsmittel wie Gehhilfen (zum Teil auch gegen Leihgebühr),etwa nach Unfall
  • Ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei Krankenhausaufenthalt
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland oft bis rund 10 000 Euro
  • „Medizinisch notwendiger“ Transport zum Wohnort oder in ein Krankenhaus in Deutschland – teilweise auch schon, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist
Gepäckversicherung davon ist abzuraten, durchweg schlechtes Preis/Leistungsverhältnis
X Reiserücktritts-Versicherung für chronisch Kranke, Rentner, Familien mit Kindern unbedingt zu empfehlen
Reiseabbruch-Versicherung sehr teuer
Spezielle Reisehaftpflicht braucht nicht, wer eine private Haftpflich hat. Deren Policen gelten weltweit
Reisenotruf-Versicherung ist in vielen anderen Versicherungen enthalten
Reiseunfall-versicherung nur für den, der keine private Unfallversicherung hat, oder Risikosportler ist
Verkehrsschutz ist in vielen anderen Versicherungen enthalten


*1Angaben habe ich der Seite https://www.test.de/Auslandskrankenversicherung-5170511-0/ entnommen.

  • Dokumente
Empfehlung Dokument Bemerkung
x Anträge zur Einreise (Visum, ESTA Antrag in den USA, usw.) Bitte beachten Sie wie Sie die Einreise bantragen müssen. Für manche Länder braucht man ein Visum, für andere einen 'Online'-Antrag (z.B. ESTA in den USA) Bitte beachten Sie unbedingt den Zeitraum den manche Behörden in anderen Ländern benötigen!
x Reisepass Bitte beachten Sie landesspezifische Vorschrift, wie lange der Reisepaß über den letzten Tag der Reise hinaus gültig sein muß.In Namibia sind das z.B. 6 Monate
x Personalausweis Der deutsche Personalausweis ist für viele Länder, wie z.B. USA, kein offzielles Reisedokument. Sollte der Reisepaß aber verloren gehen, kann man sich in der deutschen Botschaft ausweisen
x Kopie des Reisepasses Mit der Neufassung des § 20 Abs. 2 PAuswG als auch mit § 18 Abs. 3 PaßG für Reisepässe und amtliche Pässe dürfen Ausweisdokumente unter Auflagen kopiert werden und erleichtern die Neu-Beschaffung von Dokumenten durch die Botschaft im Falle eines Verlustes
x internationaler Führerschein normalerweise reicht in vielen Ländern der deutsche Führerschein, doch nicht jeder Polizist kann Deutsch, oder kennt den deutschen Führerschein. Deshalb wird allgemein empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Zur Beantragung wird der Personalausweis, der nationale Führerschein und ein biometrisches Passbild benötigt. Der internationale Führerschein kostet z.Zt. 16,30€. Hat man noch keinen Kartenführerschein, muß man diesen erst beantragen. Dafür braucht man ein weiteres Paßbild. Dauer: Besitzt man einen Karten-Führerschein, kann man den internationalen sofort mitnehmen, ansonsten dauert es ca. 6 Wochen.
x nationaler Führerschein der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein
  • Finanzen
Empfehlung Zahlungsmittel Bemerkung
X Kreditkarte Bitte denken Sie daran: Wir Deutsche sind etwas altmodisch, indem wir krampfhaft am Bargeld festhalten. In anderen Ländern kommt man mit Bargeld nicht mehr weit, zumindest nicht mit großen Scheinen. Deshalb in vielen Ländern unbedingt eine Kreditkarte mitführen. Wichtig: Bitte notieren Sie sich die Notfallnummern zum Sperren der Karte, sollte sie im Urlaub abhanden kommen
Travelers Cheques etwas aus der Mode geraten, jedoch immer noch ein sicherer Bargeldersatz
X Bargeld in der Landeswährung Für die ersten Tage im Ausland benötigt man evtl. Bargeld. Z.B. für die Taxifahrt vom Flughafen zum Hotel. Ich tausche vorher immer ca. 200€ - 300€ in die jeweilige Landeswährung
  • Diverses
Empfehlung nicht vergessen Bemerkungen
X
abhängig vom Reiseland
Vignetten Bitte bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für ihr Reiseland Vignetten benötigen, sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein
X Reiseführer / Wanderkarte / Navigation Bitte bedenken Sie, das Sie das auch in digitaler Form bekommen, z.B. für das Smartphone
X Adresse der deutschen Botschaft im Reiseland Kann man hier in Erfahrung bringen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen
X
abhängig vom Reiseland
SIM-Karte für das Cellphone, Smartphone, Handy keine Roaming-Gebühren mehr in der EU, doch in den USA telefoniert man billiger mit einer USA-SIM (Anbieter und Bewertung


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