Visum

Haftungsausschluß
Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, ich kann aber natürlich nicht ständig alle hier niedergeschriebenen Verfahren, Regeln, Gesetze, Vorschriften, Empfehlungen auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen – da hätte ich viel zu tun.


Deshalb gilt: Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben, sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann ich nicht übernehmen!


Wenn Sie feststellen sollten, daß etwas, was ich hier schreibe, nicht mehr gültig oder sogar falsch ist, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

Welches Visum benötigt man?
Für einen Urlaub in Australien benötigen Deutsche Bundesbürger ein Einreisevisum sowie einen Reisepaß der noch 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
Es gibt drei verschiedene Arten von Einreise-Visa. Das Visum für Bundesbürger die nicht in Australien arbeiten wollen und weniger als drei Monate bleiben, heißt eVisitor (subclass 651) und kann hier beantragt werden: eVisitor (subclass 651)

Kosten:
Zur Zeit fallen für ein Touristenvisum keine Kosten an. Hier kann man sich über die Gebühren der verschiedenen Visa-Arten informieren: Visa-Gebühren

Bedingungen

Um ein Besuchervisum eVisitor (651) zu erhalten, muss man die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Antragsteller muss Australien nur vorübergehend wegen touristischer oder geschäftlicher Interessen besuchen wollen.
  • Der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung und beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung außerhalb von Australien aufhalten.
  • Der Antragsteller muss einer der folgenden Nationalitäten angehören und einen gültigen Reisepass besitzen: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereintes Königreich von Großbritannien, Zypern.
  • Der Antragsteller muss die Gesundheitsauflagen erfüllen und darf nicht an Tuberkulose erkrankt sein.
  • Es dürfen keine Vorstrafen im Strafregister des Antragstellers aufgeführt sein, bei denen eine Strafe von mehr als 12 Monaten auferlegt wurde. Tipp: Werden Straftaten im Führungszeugnis aufgezeigt, so sollte man statt dem eVisitor (651) das Besuchervisum (600) beantragen, um Probleme am Flughafen oder bei der Einreise nach Australien zu vermeiden.
  • Der Antragsteller darf keine offenen Schulden an den australischen Staat haben oder muss deren Begleichung bereits eingeleitet haben.

Berechtigungen

Das Besuchervisum eVisitor (651) berechtigt den Besitzer dazu, innerhalb von 12 fortlaufenden Monaten mehrmals nach Australien für jeweils 3 Monate am Stück einzureisen, um hier als Tourist oder Geschäftsperson zu agieren. Zu den touristischen Beschäftigungen zählen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten sowie das Besuchen von Freunden und Familienangehörigen. In die Kategorie geschäftliche Unternehmungen gehören allgemeine Business- oder Anstellungsanliegen, die Regelung diverser Vertragsangelegenheiten, offizielle Regierungsbesuche sowie die Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (solange man nicht von den Veranstaltern für die Teilnahme bezahlt wird).

Wurde das Besuchervisum eVisitor (651) nun erfolgreich beantragt, dann sind nach dem Erhalt des Visums weiterhin die jeweiligen Konditionen zu beachten. Hält man sich nicht an diese Vorschriften, so kann die Aufenthaltsgenehmigung unter Umständen aberkannt werden. Man kann das eVisitor (651) leider nicht verlängern und sollte somit ein Besuchervisum (600) oder ein Arbeitsvisum für Geschäftsleute beantragen, wenn man länger als 3 Monate am Stück in Australien bleiben möchte. Ebenfalls darf man keine Familienmitglieder im Visum eintragen, um sie mit nach Australien zu bringen. Selbst minderjährige Personen müssen eine eigene Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise besitzen. Weiterhin dürfen keine Kurse oder Trainingseinheiten absolviert werden, die länger als 3 Monate andauern und man darf in Australien keiner Arbeit nachkommen, die von einem Staatsangehörigen Australiens oder von einem Bürger mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung in Australien ausgeführt werden könnte.

Allerdings werden eingeschränkte freiwillige Arbeiten oder Beschäftigungen akzeptiert, die durch einen sehr hohen Spezialisierungsgrad nicht ohne weiteres von einer anderen Person ausgeübt werden können. Zu den anerkannten freiwilligen Arbeiten zählen Jobs, die indirekt mit touristischen Aktivitäten verknüpft sind, nicht gegen Bezahlung von einem australischen Bürger ausgeführt werden könnten und für die man kein Gehalt als Bezahlung erhält. Als Aufwandsentschädigung für freiwillige Arbeiten können jedoch Mahlzeiten, eine Unterkunft und ein kleines Taschengeld zur Verfügung gestellt werden.

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